Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Nr. 16416. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen in den 
Sitzungen vom 6. bis 17. November 1899. 
Im Namen Seiner Mafjestät des Königs. 
TZlitpoll, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prim von Gayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg 
in seinen Sitzungen vom 6. bis 17. November 1899 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1898. 
Die gemäß Art. 15 lir. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1898 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1900. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1900: 2356 1274 wovon ein Stenerprozent auf 23561 4 27= 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1900. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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