M 48. 947
IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1. Dem Beschlusse des Landrathes, durch welchen vermehrte Mittel zur Gewährung
von Zuschüssen an die landwirthschaftlichen Winterschulen bereit gestellt wurden, ertheilen Wir
gerne Unsere Genehmigung.
2. Zu den Beschlüssen des Landrathes, wegen Exhöhung der Mittel zur Beschaffung
von Aushilfen an Stelle des zu militärischen Uebungen einberufenen Lehrpersonals, sodann
zur Organisation von Schullehrer-Fortbildungskursen (Konferenzbezirken) ertheilen Wir Unsere
Genehmigung.
3. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Verleihung pragmatischer Rechte an
den Kreisschulinspektor Eugen Leipold haben Wir bereits unter Verleihung dieser Rechte an
den Genannten Unsere Genehmigung ertheilt.
4. Der Landrath hat beschlossen, den Pedell Isidor Hartung an der Kreisrealschule
Regensburg ab 1. Januar 1900 nach dem Gehaltsregulativ für die nichtpragmatischen
Staatsbeamten und Staatsbediensteten vom 26. Juni 1894 den Gymnasialpedellen gleich-
zustellen unter der Voraussetzung, daß die hieraus erwachsende Pensionslast auf die Staats-
kasse übernommen würde. Zu diesem Beschlusse wird dem Landrathe bei seinem nächsten
Zusammentritte auf Grund der jüngsten Kammerverhandlungen eine besondere Vorlage
zugehen.
5. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Kreisirrenpflege haben theilweise bereits
Unsere Genehmigung gefunden. Wir verweisen in dieser Hinsicht auf die Entschließung
des k. Staatsministeriums des Innern vom 5. Februar ds. Is. Nr. 2481 betr. Umbau
und Erweiterung der Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll, Unsere Entschließung vom 6. Jannar
ds. Is. betr. die Verleihung pragmatischer Rechte an den dritten Assistenzarzt dieser Anstalt
Dr. Gottfried Wimmer, ferner das Gesetz betr. die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung
der Kosten der Erweiterung, Verbesserung und Einrichtung der Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll
vom 17. Mai 1900 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 448). Die übrigen auf die Kreis-
irrenpflege bezüglichen Beschlüsse erhalten gleichfalls Unsere Genehmigung.
6. Die Bitte der Marktgemeinde Falkenstein um Wiedererrichtung eines Amtsgerichtes
in Falkenstein kann gleichwie andere derartige Gesuche erst gewürdigt werden, wenn verlässige
Anhaltspunkte und Erfahrungen dafür vorliegen, welchen Einfluß das am 1. Januar 1900
in Kraft getretene neue Recht auf die Geschäftsthätigkeit der einzelnen Gerichte geübt hat,
und auf Grund dieser Erfahrungen an eine Aenderung der im Jahre 1879 geschaffenen
Gerichtsorganisation im Ganzen heranzutreten sein wird.
148