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Cap. 8 Vortrag
III 1 b) zur Unterstützung des dienstunfähig geworderen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrer:
a) aus Centralfonds
8) aus Kreisfonds:
1. im Allgemeinen
2. zur Bildung höherer Pensionsklassen und zur Ge-
währung von Zulagen auf Grund der Allerhöchst
genehmigten Landrathsbeschlüsse
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds
16 443 4 — J
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltl. Lehrerinnen,
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen: .
. a) aus Centralfonds
6) aus Kreisfonds
D.
„) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten:
aa) aus Centralfonds:
#a) nach der in der XX. und bezw. XXIII Finanzperiode
festgesetzten Norm (240 .K bezw. 300 .K für eine
Wittwe, 130 .A bezw. 150 MA für eine Doppelwaise
und 100 .X für eine einfache Waise) 78 110 A. — J
65) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zuge-
gangenen Lehrersrelikten
J)für dürftige, dem üneerstizungsalter eniwachsene Lehrer
waisen
bb) aus Kreisfonds:
a) im Allgemeinen
6) für besonders dürstige Schullehrerswittwen
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen und Waisenkasse
des Kreises
e) Pension der Kreisschulinspektorswittwe Zitzelsberger in Regens-
burg
s) Penson der Relikten des sgreischlufpettors Sterner in
Regensburg .
Tit. 11. Unterstützungen für durftige Schulamtszöglinge und Schul-
praktikanten:
a) für dürftige Schulamtszöglinge.
b) für dürftige Schulpraktikanten
Tit. 12. Uebrige Ausgaben:
a) zur Förderung der bisteiktsschulblbliocheken für die Fortbildung
der Schulleher ...
Festgesetzter
Betrag
–
98 320 —
44730 —
23 960 —
7700 —
3 400 —
2000 —
255 60
686 —
10 000 —
1 332 —
1 317 20
4000 —
1 000 —