Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 
951 
  
Cap. 8 Vortrag 
III 1 b) zur Unterstützung des dienstunfähig geworderen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Centralfonds 
8) aus Kreisfonds: 
1. im Allgemeinen 
2. zur Bildung höherer Pensionsklassen und zur Ge- 
währung von Zulagen auf Grund der Allerhöchst 
genehmigten Landrathsbeschlüsse 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds 
16 443 4 — J 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltl. Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen: . 
. a) aus Centralfonds 
6) aus Kreisfonds 
D. 
„) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: 
aa) aus Centralfonds: 
#a) nach der in der XX. und bezw. XXIII Finanzperiode 
festgesetzten Norm (240 .K bezw. 300 .K für eine 
Wittwe, 130 .A bezw. 150 MA für eine Doppelwaise 
und 100 .X für eine einfache Waise) 78 110 A. — J 
65) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zuge- 
gangenen Lehrersrelikten 
J)für dürftige, dem üneerstizungsalter eniwachsene Lehrer 
waisen 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im Allgemeinen 
6) für besonders dürstige Schullehrerswittwen 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen und Waisenkasse 
des Kreises 
e) Pension der Kreisschulinspektorswittwe Zitzelsberger in Regens- 
burg 
s) Penson der Relikten des sgreischlufpettors Sterner in 
Regensburg . 
Tit. 11. Unterstützungen für durftige Schulamtszöglinge und Schul- 
praktikanten: 
a) für dürftige Schulamtszöglinge. 
b) für dürftige Schulpraktikanten 
Tit. 12. Uebrige Ausgaben: 
a) zur Förderung der bisteiktsschulblbliocheken für die Fortbildung 
der Schulleher ... 
  
  
  
  
Festgesetzter 
Betrag 
  
  
– 
98 320 — 
44730 — 
23 960 — 
7700 — 
3 400 — 
2000 — 
255 60 
686 — 
10 000 — 
1 332 — 
1 317 20 
4000 — 
1 000 — 
 
	        
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