Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Aebersicht 
5er Kreis-Ausgaben und Kreis-Ginnahmen des Regierungs- 
bezirkes Oberfranken für sbas Jahr 1900. 
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
— 
I. Abschnitt. 
#Kreis — Ausgaben. 
I AufEthebungnudVerwaltungderKreis-Einuahmeu..... 1583871 
SuunnaCap.Ifürsich. 
II Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder . .. 3250 — 
2 Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Landraths— 
ausschusses ....... 800 — 
3 Regiekosten ....... 1200 — 
· Summa Cap. II 5 250 — 
III Auf Erziehung und Bildung. 
1 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 10 309 31 
b) aus der Kreisschuldotatonnn 16 315 77 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
– 4 — — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861, einschlüssig der früheren Kongrual-Ergänz- 
ungs-Zuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen) . 119 447 76 
1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten « 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 145 527 74 
1 c) zur Gewährung einer Zulage von je 90.X an alle Verweser 
# und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen, ein- 
" schlüssig der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 43 380K — — — 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds: 
I aa) in den in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Schuldotations- 
gesetzes bezeichneten Gemeinden und zwar der wirklichen 
Schullehrer auf 850 4, der Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen auf 680 M. .... 71 790 29 
bb) in den in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 2 des Schuldotations- 
gesetzes bezeichneten Gemeinden auf 1000 H 9110 26 
  
  
 
	        
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