Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 
971 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
—— 
  
— 
  
  
  
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewillgungen beruhende Fun- 
dationsbeiträge . . 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben ... 21.4 — E 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreis. Schuldotation (hievon 15 000 M im außer- 
ordentlichen Etat) .. 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861, die früheren Kongrual-Ergänzungs- 
Zuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .& an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 43 380.4 — J 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirk- 
lichen Schullehrer à 90 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 M 
nach 5 und von 45.4 nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 486 825.4 — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt 
worden sind ........ ..—.«—-J 
Tit. 9. 
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst- 
unfähig gewordener Schullehrer . 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters- 
zulagen im Pensionsfalle . 15 645/4 — 
IP) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers— Nelikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 bezw. 300 .X für eine Wittwe, 130 bezw. 150 M 
für eine Doppelwaise und 100 .4 für eine einfache Waise) 
93 020.4K — 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrers-Relikten . 
c) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
  
17 897 30 
125 017 37 
56 304 — 
145527 74 
  
  
4400 
2 000 
1 715 
  
Summa 8§8 3 638 S891.4.— J 
  
Summa Cap. I A 638 891.A4 — J 
  
438 641 
# 
439 871 15 
  
151
	        
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