M 48.
971
Cap.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
——
—
Deutsche Schulen.
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewillgungen beruhende Fun-
dationsbeiträge . .
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben ... 21.4 — E
Tit. 3. Budgetmäßige Kreis. Schuldotation (hievon 15 000 M im außer-
ordentlichen Etat) ..
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem
Gesetze vom 10. November 1861, die früheren Kongrual-Ergänzungs-
Zuschüsse
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .& an alle Schul-
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 43 380.4 — J
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirk-
lichen Schullehrer à 90 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren
5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 M
nach 5 und von 45.4 nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren
von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 486 825.4 —
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt
worden sind ........ ..—.«—-J
Tit. 9.
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst-
unfähig gewordener Schullehrer .
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters-
zulagen im Pensionsfalle . 15 645/4 —
IP) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen,
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen .
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers— Nelikten:
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten
Norm (240 bezw. 300 .X für eine Wittwe, 130 bezw. 150 M
für eine Doppelwaise und 100 .4 für eine einfache Waise)
93 020.4K —
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrers-Relikten .
c) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen
17 897 30
125 017 37
56 304 —
145527 74
4400
2 000
1 715
Summa 8§8 3 638 S891.4.— J
Summa Cap. I A 638 891.A4 — J
438 641
#
439 871 15
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