Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 973 
Nr. 16699. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 6. bis 18. November 1899. 
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs. 
Tlitpol!. 
don Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Layern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 6. bis 18. November 1899 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1898. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1898 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1900. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 1900 
5321 175 58 J, wovon ein Steuerprozent auf 53 211 -X 75 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1900. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Gegen die von dem Landrathe auf die allgemeine Kreisreserve des Vorjahres über- 
nommenen Willigungen besteht keine Erinnerung. 
1517
	        
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