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Die Maischbottichsteuer wie hoch?
Die Verbrauchsabgabe?
Was heißt das, wann 50 und wann 707
Inwiefern stehen die landwirthschaftlichen
Brennereien anders da, als die gewerblichen
Brennereien?
Welcher Branntwein ist übrigens frei?
Dürfen Spielkarten überall verkauft werden?
Für letztere welches Gesetz
Was giebt es in Preußen für indirecte
Steuern?
Stempelsteuer wird in zwei wichtigen Gesetzen
erwähnt?
Worin liegt das Eigenthümliche der Stempelabgabe?
Wie ist nun das Verfahren bei Steuerhinterziehung
dieser Steuern?
Nachforderungen von Steuern verjähren?
Verfolgung von Defrandation?
Auspruch auf Ersatz zu viel gezahlter Steuer?
Zu den Zöllen übergehend, kennt man was
für Arten derselben?
Für das Deutsche Reich kennt man?
Warum die beiden andern Arten nicht?
Wo steht das?
Gehören die Freien Städte Hamburg,
Lübeck und Bremen auch zur gemeinsamen
Zollgrenze?
Helgoland?
*) Brauchitsch, Bd. III. — Illing l.
1,31 A pro Hektoliter.
Da ist ein doppelter Satz festgesetzt, 50
oder 70 J pro Liter reinen Alkohols.
Es wird alle drei Jahre ein bestimmtes
Quantum Branntwein festgestellt, das
auf die Brennereien vertheilt wird. —
Dies ist das Contingent (1887 festgestellt,
unter Berechnung des die letzten
sieben Jahre gebrannten), von diesem
zahlen sie 50 3 pro Liter, von dem,
was über ihr Contingent ist, 70 3
Die gewerblichen Brennereien zahlen keine
Maischbottichsteuer, aber dafür immer
70 = pro Liter reinen Alkohols.
Der ausgeführt wird, oder zu wissenschaftlichen,
wirthschaftlichen, gewerblichen
Zwecken bestimmt ist.
Nicht im Hausirhandel.
Von 1881 und Novelle von 1885.
1) Die Erbschaftssteuer. Das Gesetz von 1873
ist aufgehoben, dafür neues Gesetz vom
19. 5. 1891. — 2) Die Stempelsteuer.
Eine Unmasse von Gesetzen, Grundlage
ist das Gesetz von 1822.
Im Verjährungsgesetz von 1840*) und im
Gesetz, betr. die Erweiterung des Rechtswegs
von 1861.
Rechtsweg in allen Fällen zulässig.
Die Regelung dieses Verfahrens ist den
Landesgesetzen überlassen; in Preußen
gilt das Gesetz wegen Zollvergehen von
1838, wonach ein administratives Verfahren
stattfindet. Antrag auf gerichtliche
Entscheidung (8 459 ff. der Strafprozeßordnung)
möglich. — Wenn die
Strafe bezahlt wird, so ist der Strafbescheid
rechtskräftig.
In einem Jahr.
In drei Jahren.
In einem Jahr.
Einfuhr-, Ausfuhr-, Durchfuhrzölle.
Nur noch Einfuhrzölle.
Weil das Deutsche Reich ein einheitliches
Zollgebiet bildet.
In der Reichsverfassung, Art. 33 ff.
Ja, Hamburg und Bremen seit 1888,
Lübeck bald nach Gründung des Norddeutschen
Bundes.
Nein.
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