Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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vom 19. v. Mts., welche im Centralblatte für das Deutsche Reich Seite 217 ff. abgedruckt 
ist, veröffentlicht. 
München, den 2. Juli 1901. Z% 
Dr. Frhr v. Feilitzsch. Erhr. v. Asch. 
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Nachstehend wird der siebente Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 
26. November 1895 (Central-Blatt S. 397 veröffentlichten Gesammtverzeichnisse der den 
Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 19. Juni 1901. 
Der Reichskanzler: 
Im Auftrage: Hauß. 
  
Siebenter Bachtrag 
zu dem 
Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich 
vorbehalten, sofern bei den einzelnen Stellen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege 
des Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem s* bezeichnet. 
—e.—— 
  
Angabe Q„ 
i ·-- Bezeichnung 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewer . 5ich zurichten A. Bemerkungen. 
S#ilsn. 3 # selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
I. Königreich Preußen. 
V. Ministerium für Handel und Gewerbe. 
(Central-Blatt 1895 S. 404.) 
Unter Ziffer 1 
Handels= und Gewerbeverwaltung 2c. 
ist hinter 
„Rechnungsführer und Büreaubeamte 
bei den Aichungsämtern“ 
einzuschalten: 
Kassen= und Büreaubeamte bei den mindestens zur. Direktion der Bernstein- 
staatlichen Bernsteinwerken zu Hälfte. werke zu Königsberg. 
  
  
  
Königsberg.
	        
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