Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Abdruck. « 
In dem durch Bekanntmachung vom 12. Juni 1901 (Central-Blatt S. 198) ver- 
öffentlichten Verzeichniß derjenigen Behörden rc., welche hinsichtlich der den Militäranwärtern 
im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind (§ 12 der 
Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 und Ziffer VII der 
Erläuterungen), erhält der auf das Reichsamt des Iunnern bezügliche Abschnitt die folgende 
Fassung: 
  
# —. — 
  
  
Nummer 
des Bezeichnung Bezeichnung 
beteren der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die Uu.]Bemerkungen 
nisses, Stellen vorhanden sind meldungen zu richten sind 
Anlage D 
  
1 und II.] Reichsamt des Innern Der Staatssekretär des Junern,B tnn n 
" 4 stischen Amte, in der 
zu Berlin. zu Berlin. Küchen n Normal= 
Aichungs = Kommission, 
im Kaiserlichen Gesund- 
heitsamte, Kaiserlichen 
Patentamte, Reichs-Ver- 
sicherungsamte, in der 
Physikalisch = Technischen 
Reichsanstalt, im Kai- 
serlichen Aussichtsamte 
für Privatversicherung 
und im Geschäftsbereiche 
des Kaiserlichen Kanal- 
amts zu Kiel sind a- die 
Vorsteher dieser Behör- 
den zu richten. 
  
  
  
Berlin, den 20. Februar 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
— —— ——— — — – 
Nr. 5282. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Landgemeinde Pasing betreffend. 
K#. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs- 
Blatt Seite 1229) der Landgemeinde Pasing auf Grund der Beschlüsse der Gemeinde-
	        
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