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Abdruck. «
In dem durch Bekanntmachung vom 12. Juni 1901 (Central-Blatt S. 198) ver-
öffentlichten Verzeichniß derjenigen Behörden rc., welche hinsichtlich der den Militäranwärtern
im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind (§ 12 der
Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 und Ziffer VII der
Erläuterungen), erhält der auf das Reichsamt des Iunnern bezügliche Abschnitt die folgende
Fassung:
# —. —
Nummer
des Bezeichnung Bezeichnung
beteren der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die Uu.]Bemerkungen
nisses, Stellen vorhanden sind meldungen zu richten sind
Anlage D
1 und II.] Reichsamt des Innern Der Staatssekretär des Junern,B tnn n
" 4 stischen Amte, in der
zu Berlin. zu Berlin. Küchen n Normal=
Aichungs = Kommission,
im Kaiserlichen Gesund-
heitsamte, Kaiserlichen
Patentamte, Reichs-Ver-
sicherungsamte, in der
Physikalisch = Technischen
Reichsanstalt, im Kai-
serlichen Aussichtsamte
für Privatversicherung
und im Geschäftsbereiche
des Kaiserlichen Kanal-
amts zu Kiel sind a- die
Vorsteher dieser Behör-
den zu richten.
Berlin, den 20. Februar 1902.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Hopf.
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Nr. 5282.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die
Landgemeinde Pasing betreffend.
K#. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs-
Blatt Seite 1229) der Landgemeinde Pasing auf Grund der Beschlüsse der Gemeinde-