Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

128 
Nr. 6087. 
Bekanntmachung, die Berichtigung und Vervollständigung der Handelsregister betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch gemeinschaftliche Entschließung der K. Staatsministerien der Justiz und des 
Innern vom 14. März 1902 wurde gemäß Abs. 3 der Ministerialbekanntmachung be- 
zeichneten Betreffs vom 25. Januar ds. Is. — Gesetz= und Verordnungsblatt S. 25 
und 26 — genehmigt, daß die Handels= und Gewerbekammer von Mittelfranken die Ver- 
richtungen in Registersachen in den im Bezirke der Handels= und Gewerbekammer von 
Oberfranken liegenden Amtsgerichtsbezirken Herzogenaurach und Gräfenberg, ferner in dem zu 
dem Bezirke der Handels= und Gewerbekammer von Schwaben und Neuburg gehörenden 
Amtsgerichtsbezirke Monheim und. dem zu dem Bezirke der Handels= und Gewerbekammer 
der Oberpfalz und von Regensburg gehörenden Amtsgerichtsbezirke Beilngries wahrnimmt. 
München, den 14. März 1902. 
Dr. rhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 6256. 
Bekanntmachung, Berichtigung und Vervollständigung der Handelsregister betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch gemeinschaftliche Entschließung der K. Staatsministerien der Justiz und des 
Innern vom 16. März 1902 wurde genehmigt, daß die Handels= und Gewerbekammer 
von Oberfranken die Verrichtungen in Registersachen in den zum Bezirke der Handels= und 
Gewerbekammer von Unterfranken gehörigen Amtsgerichtsbezirken Baunach und Ebern wahr- 
nimmt. 
München, den 16. März 1902. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.