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eseh und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
W 17.
München, den 10. April 1902.
Inhal :
Brkanutmachung vom 27. März 1902, die Ladung öffentlicher Beamter oder Bediensteter in Civil-, Straf.,
Verwaltungs= und Verwaltungsrechtssachen und deren Vernehmung als Zeugen oder Sachverständige be-
treffend. — Bekanutmachung vom 3. April 1902, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern
betreffend. — Bekanntmachung vom 7. April 1902, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber
durch die Stadtgemeinde Ludwigshafen betreffend. — Bekanutmachung vom 8. April 1902, Ausgabe
von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
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Nr. 9088.
Bekanutmachung, die Ladung öffentlicher Beamter oder Bediensteter in Civil-, Straf-, Ver-
waltungs= und Verwaltungsrechtssachen und deren Vernehmung als Zeugen oder Sachverständige
betreffend.
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußbern, K. Staatsministerium
der Instiz, K. Staatsministerium des Innern, fl. Staatsministerium des Innern für
Kirchen- und Schulangelegenheiten, K. Staatsministerinm der Finanzen und fKl. Kriegs-
ministerium.
Mit Rücksicht auf die seit dem 1. Januar 1900 veränderte Organisation der Notariate
wird im Nachgange zur Allerhöchsten Verordnung vom 25. September 1879 (Gesetz= und
Verordnungsblatt 1879 S. 1293 ff.) und zur Bekanntmachung vom 7. Januar 1882
(Gesetz= und Verordnungsblatt 1882 S. 37) über die Ladung der Notare und der außer-
dem im Dienste der Notariate amtlich beschäftigten Personen in Civil-, Straf-, Verwalt-
ungs= und Verwaltungsrechtssachen, dann über deren Vernehmung als Zeugen oder Sach-
verständige Nachstehendes bekannt gegeben.
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