Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

    
eset und Verorduungs- 
für das 
Königreich BVayern. 
18. 
München, den 23. April 1902. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 12. April 1902, Landwehrbezirkseintheilung der K. Preußischen 33. und 81. Infanteric- 
Brigade und Geschäftseintheilung der Landwehrbezirke 1 und II Hamburg betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — 
Verleihung der Würde eines erblichen Reichsrathes der Krone Bayern. — Verleihung der Würde eines lebens- 
länglichen Reichsrathes der Krone Bayern. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
  
  
  
Nr. 4907. 
Bekanntmachung, Landwehrbezirkseintheilung der K. Preußischen 33. und 81. Iufanterie-Brigade 
und Geschäftseintheilung der Landwehrbezirke I und II Hamburg betreffend. 
A. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Vom 1. April 1902 ab sind im Bereiche der K. Preußischen Militärverwaltung die 
nachfolgenden Aenderungen eingetreten: 
Das bisherige Bezirkskommando Hamburg führt die Bezeichnung 1 Hamburg. 
Die Aenderungen in der Landwehrbezirkseintheilung des bisherigen Bezirks der 
33. Infanterie-Brigade und die Abgrenzung der Bezirkskommandos I und IlI Hamburg, 
sowie die Geschäftseintheilung der beiden Landwehrbezirke*) werden im Nachfolgenden bekannt- 
gegeben. 
Die Ausgabe eines Deckblatts zur Anlage 1 der W. O. bleibt vorbehalten. 
München, den 12. April 1902. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
7 7 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.