Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Gleichzeitig treten die bestehenden Polizeivorschriften über den Verkehr mit Motorfahr— 
zeugen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen außer Geltung. 
München, den 7. Mai 1902. 
Dr. rhr. v. Feilitzsch. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 25. April ds. Is. dem keaiserlich 
deutschen Konsul Karl Spengelin in Korfu, 
als bayerischen Staatsangehörigen, für das 
ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge von Oldenburg verliehene Ehren- 
Ritterkreuz 1. Klasse des großherzoglich Olden- 
burgischen Haus= und Verdienst-Ordens des 
Herzogs Peter Friedrich Ludwig, 
unter'm 1. Mai ds. Is dem am Groß- 
herzoglich Badischen Hofe beglaubigten K. außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister, Staatsrath i. a. o. D. Kurt Frei- 
herrn von der Pfordten in Stuttgart und 
dem K. Kämmerer, Staatsrathe i. a. o. D. 
Hugo Grafen von und zu Lerchenfeld 
auf Köfering und Schönberg, außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister am K. Preußischen Hofe und Be- 
vollmächtigten zum Bundesrathe, für die ihnen 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
herzoge von Baden verliehene, aus Anlaß 
Höchstdessen 50 jährigen Regierungs-Jubi- 
läums gestifteten Jubiläums-Medaille 
die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen zu ertheilen.
	        
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