Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

1 25. 221 
Nr. 12276. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Weiden betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt S. 1229) der Stadtgemeinde Weiden auf Grund der Beschlüsse der 
gemeindlichen Kollegien vom 1. April und 1. Mai ds. Is. und des staatsaufsichtlichen 
Bescheides des K. Bezirksamts Neustadt a. d. W. N. vom 17. April und 13. Mai ds. Js. 
die Genehmigung zur Ausgabe 3½ 0%% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im 
Gesammtnennwerthe von 1500 000 J—“, und zwar: 
Lit. A Nr. 1—40 zu je 5000 , 
„ B „ 1—300 „ „ 2000 , 
„ C, 1—460 „ „ 1000 A, 
„ D0 „ 1—300 „ „ 500 Jx 
„ E „ 1—300 „ „ 200 -J, 
„ F, 1—300 „„ 100 4, 
halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, ertheilt. 
München, den 10. Juni 1902. 
Or. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Ordens Verleihung. kreuz des Verdienst-Ordens der Bayerischen 
Krone zu verleihen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. föniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= Annahme fremder Dekorationen. 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 22. Mai ds. Is. aller- Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. und K. Seine Königliche Hoheit, Prinz Luit- 
Kämmerer, Geheimen Rath und Statthalter pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
im Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
Erich Grafen von Kielmansegg das Groß- unter'm 30. Mai ds. Is. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.