Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 13. Juli 1902. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
Staatsrath v. Heller. Staatsrath v. Schraut. 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Geib. 
  
Nr. 451 1I. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
K#. Staatsministerium des fl. Hauses und des Aeubern. 
Auf die am 15. Juli ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke von Falls 
nach Gefrees finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns 
(Bekanntmachungen vom 10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898 
— Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1892 S. 912 ff., 1897 S. 209 f. und 1898 S. 327 f. —) 
Anwendung. 
München, den 8. Juli 1902. 
Dr. Graf v. 
Trailsheim. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
die nachstehenden Ordensauszeichnungen zu 
verleihen: 
I. den Hausritter-Orden vom heiligen 
Hubertus: 
dem Oberhof= und Hausmarschall und 
Oberceremonienmeister Seiner Majestät des 
Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, Grafen 
zu Eulenburg, 
dem Chef des Geheimen Kabinets Seiner 
Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von
	        
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