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XI. Herzogthum Anhalt.
Ballenstedt: Progymnasiale Abtheilung (Privat-
Progymnasium) und Real--Ab-
theilung des Privat-Instituts des
Professors Dr. Otto Wolterstorff.
XII. Fürsteunthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Keilhau: sErziehungs-Anstalt des Professors Dr.
Johannes Barop.
XIII. Fürstenthum Waldeck.
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl
Gotthilf Caspari (Progymnasial-
Abtheilung und Realschul-Ab-
theilung mit kaufmännischem
Rechnen und Unterricht in der
Buchführung).:
XIV. Fürstenthum Renß jüngerer Linie.
Gera: #Amthor'’sche höhere Privat-Handelsschule
unter Leitung des Dr. Friedrich
Claußen.
XV. Freie und Hansestadt Lübeck.
Lübeck: Privat-Realschule des Dr. G. A. Rei-
mann.
XVI. Freie und Hausestadt Hamburg.
Hamburg: 1Schule des Dr. T. A. Bieber.
1Stiftungsschule von 1815 unter
Leitung des Dr. Oskar Dränert,
1Schule des Dr. A Wichard Lange,
1Schule des Dr. Th. Wahnschaff,
1#Realschule der Talmud-Tora unter
Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt.
#Realschule des unter Leitung des
Direktors M. Hennig und des
wissenschaftlichen Lehrers Karl Ha-
rald von Dameck stehenden Pauli-
nums, Pensionat des Rauhen
Hauses.)
Lehranstalten im Auslande.
Brüssel: Real-Progymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Richard Jahnke.)
Constantinopel: 1 Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans
Karl Schwatlo.3)
Berlin, den 12. Juni 1902.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Graf v. Posadowsky.
1) Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich Geltung.
2) Mit rückwirkender Kraft für den Ostertermin 1902.
2) Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines
Regierungs Kommissars abgehaltene Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung
von Aussichtswegen genehmigt ist.
derselben sind unstatthaft.
Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Theilen