Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

  
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Gesetz und Perordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
33. 
München, den 29. Juli 1902. 
  
Inhal t:2 
Königliche Deklaration vom 28. Juli 1902, die Einkommensteuer betreffend. — Bekanntmachung vom 
25. Juli 1902, die den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend. — Bekannt- 
machung, Einreihung der Stadtgemeinde Neumarkt i/O. in die Klasse der den Kreisverwaltungsstellen 
unmittelbar untergeordneten Städte betreffend. — Staatsdienst-Nachrichten. — Ordens-Verleihungen. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
Königliche Deklaration, die Einkommensteuer betreffend. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Kuniglicher Minz I Gayern, 
Pegent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes, der an Uns gebrachten Bitte beider 
Kammern des Landtages entsprechend, beschlossen und verordnen mit Gesetzeskraft, was folgt: 
Einziger Artikel. 
Dem Art. 4 des Gesetzes vom 9. Juni 1899, die Einkommensteuer betreffend, wird 
als dritter Absatz eingefügt: 
53
	        
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