Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Verleihung der Würde eines erblichen 
Reichsrathes der Krone Bayern. 
Im Namen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 14. Januar 1902 
allergnädigst bewogen gefunden, den lebens- 
länglichen Reichsrath der Krone Bayern, 
Guts= und Fabrikbesitzer Hugo Ritter und 
Edlen von Maffei in München zum erblichen 
Reichsrathe der Krone Bayern zu ernennen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Moajestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 6. Jannar 1902 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem interimi- 
stischen Kaiserlich Deutschen Geschäftsträger in 
Teheran, Legationssekretär Dr. von Kühl- 
mann, als bayerischen Staatsangehörigen, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von 
Rußland verliehenen Kaiserlich Russischen 
St. Annen-Ordens III. Klasse zu ertheilen. 
Argentinisches Lionsulat in München. 
Mit Bezugnahme auf die Ausschreibung 
in Nr. 63 des Gesetz= und Verordnungs- 
blattes, Jahrgang 1896, wird bekannt ge- 
geben, daß Dr. Emil Wolff aus der Stellung 
eines Konsuls der Argentinischen Republik 
ausgeschieden ist. 
  
Not iz. 
Titelblätter und Register des Gesetz= und Verordnungs-Blattes vom Jahre 1901 gelangten 
am 7. Jannar 1902 zur Ausgabe.
	        
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