Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§ 14). Der Beschauer hat Hände und 
Arme gründlich zu reinigen (§ 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Die Beurtheilung 
des Fleisches bleibt in allen Fällen dem Thierarzte vorbehalten (8 31). 
7. Der Bläschenausschlag des Rindviehs. 
Der Bläschenausschlag ist ein ansteckender Ausschlag an der Schleimhaut der Ge- 
schlechtstheile. 
In leichteren Fällen ist das Allgemeinbefinden wenig gestört. Bei weiblichen Thieren 
findet man an der Innenfläche der Schamlippen, bei männlichen an der Ruthe linsengroße, 
mit klarer, gelblicher Flüssigkeit gefüllte Bläschen, welche sich nach dem Platzen in flache, 
rundliche, oberflächliche Geschwüre umwandeln, die bald verschorfen und vernarben. In 
schwereren Fällen sind die Thiere fieberhaft erkrankt, die Geschwüre gehen mehr in die Tiefe, 
aus der Scheide fließen schleimig-eitrige Massen; bei männlichen Thieren sind in diesen 
Fällen Ruthe und Schlauch schmerzhaft geschwollen. 
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die 
Erlaubniß zur Schlachtung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die Scheide und 
Scham oder die Ruthe und der Schlauch zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter 
sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt werden (§ 15). Der nicht als 
Thierarzt approbirte Beschauer darf ferner die Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemein- 
befinden der Thiere nicht wesentlich gestört ist (§ 11). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu 
erstatten (§ 14). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen (8 16); 
vergl. auch Anhang Nr. 2. Bläschenausschlag bietet keinen Anlaß zur Beanstandung des 
Fleisches (vergl. 8 40). 
8. Die Pockenseuche der Schafe. 
Die Pockenseuche ist eine fieberhafte Ausschlagskrankheit. Die ersten Erscheinungen 
bestehen in Mattigkeit, mangelhafter Futteraufnahme, Röthung der Augen, steifem Gang. 
Nach 1 bis 2 Tagen treten auf der Haut, namentlich am Kopfe, an den inneren Seiten 
der Vorder= und Hinterschenkel, an Brust und Bauch flohstichähnliche rothe Punkte auf, 
aus denen sich in den nächsten Tagen harte, meist flache Knötchen (Pocken) von Erbsen= bis 
Bohnengröße entwickeln. Die Haut ist an den erkrankten Körperstellen, besonders im Gesicht 
und an den Augen, geschwollen. Daneben bestehen stärkere Thränenabsonderung, Schleim- 
fluß aus der Nase, Verringerung der Freßlust, allgemeine Abgeschlagenheit. Nach 3 bis 
4 Tagen wird der Inhalt der Kuötchen eitrig. Auf der Mitte bildet sich eine Einsenkung 
und auf der Oberfläche ein schwarzbrauner Schorf, der in 8 bis 14 Tagen mit Zurück- 
lassung einer Narbe abfällt. Bei vielen Schafen erfolgt eine sehr reichliche Pockenentwickelung
	        
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