Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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5 cem Fett werden mit der gleichen Raummenge Amylalkohol und 5 cem einer 
1 prozentigen Lösung von Schwefel in Schwefelkohlenstoff in einem weiten, mit Kork- 
verschluß und weitem Steigrohre versehenen Reagensglas etwa ¼ Stunde lang im 
siedenden Wasserbad erhitzt. Tritt eine Färbung nicht ein, so setzt man nochmals 5 ccm 
der Schwefellösung zu und erhitzt von neuem ¼ Stunde lang. Eine deutliche Roth- 
färbung der Flüssigkeit kann durch die Gegenwart von Baumwollsamenöl bedingt sein. 
Wenn die vorhergehenden Prüfungen darauf hinweisen, daß eine Verfälschung mit 
Pflanzenölen stattgefunden hat, so ist die Untersuchung auf Phytosterin anzustellen. 
Die Prüfung auf das Vorhandensein von Phytosterin ist in folgender Weise aus- 
zuführen: 
100 8 Fett werden in einem Kolben von 1 Liter Inhalt auf dem Wasserbade 
geschmolzen und mit 200 cem alkoholischer Kalilauge, welche in 1 Liter Alkohol von 
70 Volumprozenten 200 g Kaliumhydroxyd enthält, auf dem kochenden Wasserbad am 
Rückflußkühler verseist. Nach beendeter Verseifung, die etwa ½ Stunde Zeit erfordert, 
wird die Seifenlösung mit 600 cem Wasser versetzt und nach dem Erkalten in einem 
Schütteltrichter viermal mit Aether ausgeschüttelt. Zur ersten Ausschüttelung verwendet 
man 800 cem, zu den folgenden je 400 cem Aether. Aus diesen Auszügen wird der 
Aether abdestillirt und der Rückstand nochmals mit 10 cem obiger Kalilauge 5 bis 
10 Minuten im Wasserbad erhitzt, die Lösung mit 20 ccm Wasser versetzt und nach dem 
Erkalten zweimal mit je 100 ccm Aether ausgeschüttelt. Die ätherische Lösung wird 
viermal mit je 10 ccm Wasser gewaschen, danach durch ein trockenes Filter filtrirt und der 
Aether abdestillirt. Der Rückstand wird in ein Glasschälchen gebracht und darin bei 1000 
getrocknet. Darauf setzt man 2 bis 3 com Essigsäureanhydrid hinzu, erhitzt, unter Bedeckung 
des Schälchens mit einem Uhrglas, auf dem Drahtnetz etwa ½ Minute lang zum Sieden 
und verdunstet den Ueberschuß des Essigsäureanhydrids auf dem Wasserbade. Der Rückstand 
wird vier= bis fünfmal aus geringen Mengen, etwa 1 bis 1,, com, absolutem Alkohol um- 
krystallisirt und von der dritten Krystallisation ab jedesmal der Schmelzpunkt bestimmt. 
Schmilzt das letzte Krystallisationsprodukt erst bei 1170 (korrigirter Schmelzpunkt) oder 
höher, so ist der Nachweis von Pflanzenöl als erwiesen zu betrachten. 
Bei der Untersuchung von Margarineproben ist die Bestimmung der Jodzahl und die 
Prüfung auf Pflanzenöle unbeschadet der Vorschrift im zweiten Abschnitt 1 unter 2 zu 
unterlassen. 
Schlußbericht. 
Nach Beendigung der Untersuchung ist der Ausfall derselben dem zum Beschauer be- 
stellten Thierarzte schriftlich mitzutheilen.
	        
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