Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Nr. 18827. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Errichtung einer Agrikulturbotanischen Anstalt 
betreffend. 
Im Namen Beiner Majestüt des Königs. 
TuityylI!, 
von Gottes Gnaden Zöniglicher Prinz von Gayern, 
egent. 
Wir finden Uns bewogen zu verordnen, was folgt: 
§ 1. 
Vom 1 Oktober 1902 an wird für das Königreich Bayern eine Agrikulturbotanische 
Anstalt errichtet. 
Dieselbe hat ihren Sitz in München und wird dem K. Staatsministerium des Innern 
unmittelbar unterstellt. 
§ 2. 
Der Agrikulturbotanischen Anstalt obliegen im Allgemeinen die Förderung des land- 
wirthschaftlichen Pflanzenbaues und die Vornahme botanischer Versuche und Untersuchungen 
auf sonstigen Gebieten der landwirthschaftlichen Praxis. 
Insbesondere fallen in deren Wirkungskreis: 
1. Die Veranstaltung und Leitung von Anbau= und Düngungs-, sowie von Pflanzen- 
züchtungs-Versuchen, 
2. das Studium und die Bearbeitung von Fragen der Boden-, Futter= und Dünger- 
Bakteriologie, 
die Bekämpfung der Pflanzenschädlinge, 
die Untersuchung von Saatwaaren, 
die botanische, mikroskopische und bakteriologische Untersuchung der Futtermittel und 
die Belehrung der Landwirthe auf den einschlägigen Gebieten durch Vorträge, 
Kurse und Veröffentlichungen. 
Dem K. Staatsministerium des Innern bleibt vorbehalten, der Anstalt weitere ein- 
schlägige Aufgaben zuzuweisen. 
„P 
§ 3. 
Für die Untersuchung von Saatwaaren und von Futtermitteln werden von der Anstalt 
Gebühren nach den vom K. Staatsministerium des Innern genehmigten Bestimmungen erhoben. 
Im Uebrigen werden der Beirath und die Beihilfe der Anstalt in der Regel kostenlos gewährt.
	        
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