Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

W41. 485 
Auch den übrigen, auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüssen des Landrathes ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
9. Der Landrath hat in anerkennenswerther Weise für Wasserbauten, insbesondere für 
Schutzbauten an Privatflüssen bedeutende und gegenüber dem Vorjahre nicht unwesentlich 
erhöhte Beträge bewilligt. Diesen Bewilligungen ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
10. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes wegen der künftigen Uebernahme der Hälfte 
der Kosten für Uferschutz= und Korrektionsbauten an der Isar nächst der Pupplinger Brücke 
und am Lech von der Teufelsküche abwärts bis Landsberg auf den Staat beauftragen 
Wir Unser Staatsministerium des Innern die erforderlichen Erhebungen zu pflegen und 
hienach die Bitte des Landrathes der Verbescheidung zuzuführen. 
11. Der Beschluß des Landrathes wegen Zustimmung zu dem Tausche und bezw. 
Verkaufe von Verlandungsflächen der Isar wird genehmigt. 
12. Der Landrath hat in bewährter Fürsorge für die Landwirthschaft zu verschiedenen 
landwirthschaftlichen Zwecken erhöhte Beträge bewilligt und namentlich die Aufstellung eines 
berufsmäßigen Kreisobstbauwanderlehrers beschlossen. Wir ertheilen unter Anerkennung 
dieser Fürsorge den betreffenden Beschlüssen Unsere Genehmigung. 
13. Deßgleichen ertheilen Wir den Beschlüssen bezüglich der Neuregelung und des 
Ausbaues des kulturtechnischen Dienstes gerne Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Aner- 
kennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Linderhof, den 16. August 1902. 
Luitpold, 
Prinz von BLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Arhr. v. Riedel. Dr. Krhr. v. Feilitzsch. Staatsrath Dr. v. Pehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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