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Auch den übrigen, auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüssen des Landrathes ertheilen Wir
Unsere Genehmigung.
9. Der Landrath hat in anerkennenswerther Weise für Wasserbauten, insbesondere für
Schutzbauten an Privatflüssen bedeutende und gegenüber dem Vorjahre nicht unwesentlich
erhöhte Beträge bewilligt. Diesen Bewilligungen ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
10. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes wegen der künftigen Uebernahme der Hälfte
der Kosten für Uferschutz= und Korrektionsbauten an der Isar nächst der Pupplinger Brücke
und am Lech von der Teufelsküche abwärts bis Landsberg auf den Staat beauftragen
Wir Unser Staatsministerium des Innern die erforderlichen Erhebungen zu pflegen und
hienach die Bitte des Landrathes der Verbescheidung zuzuführen.
11. Der Beschluß des Landrathes wegen Zustimmung zu dem Tausche und bezw.
Verkaufe von Verlandungsflächen der Isar wird genehmigt.
12. Der Landrath hat in bewährter Fürsorge für die Landwirthschaft zu verschiedenen
landwirthschaftlichen Zwecken erhöhte Beträge bewilligt und namentlich die Aufstellung eines
berufsmäßigen Kreisobstbauwanderlehrers beschlossen. Wir ertheilen unter Anerkennung
dieser Fürsorge den betreffenden Beschlüssen Unsere Genehmigung.
13. Deßgleichen ertheilen Wir den Beschlüssen bezüglich der Neuregelung und des
Ausbaues des kulturtechnischen Dienstes gerne Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir ihm für
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Aner-
kennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Linderhof, den 16. August 1902.
Luitpold,
Prinz von BLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Arhr. v. Riedel. Dr. Krhr. v. Feilitzsch. Staatsrath Dr. v. Pehner.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.