Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

  
  
  
  
  
  
MÆ A4aI. 495 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
— riu 3. 
IVV 2 k) für Bereitstellung von geübten Kulturvorarbeitern zur Beihilfe 
1 für einzelne Landwirthe und Genossenschaften bei Ausführung 
« von Kulturanlagen . 5000— 
1) Pension des guiescirten büoezirtetulinringenteurs Eusemann in 
. München .. ... . . 3 186— 
Teit. 4. Für sonstige Zwecke und zwar: 
6 a) für Obstbaumpflege 3250— 
b.) für Hebung der Viehzucht . 30 000— 
c) für Prämiitrung von Piivatbeschälheng sten .. 10000— 
d) Stipendien zum Besuche des Hufbeschlag- unterrichtes 3 500|— 
e) für den Kreiswanderunterricht: 
« 1. für die beiden berufsmäßigen landwirthschaftlichen Kreis— 
Wanderlehrer: 
1 a) Bezirk München: 
1( 2 340 — 
Gehalt 180 
Reiseaversum. . 1 )00— 
Regieaverfum. 100— 
« 6) Bezirk Rosenheim: 
2280— 
Gehalt .- .. *- 
. Reiseaversum 1500 
Regieaversum .. « 100— 
2. für einen neuaufzustellenden Kreisobstbau- Wanderlehrer: 6 
s Gehalt 220— 
. halt # 180— 
Neiseaversum . 15()()—-— 
E Megteavelsum.. 100.— 
3. für den landwirthschaftlichen Wandernnterricht im Nebenamt 2 000, 
i s) sür den praktischen Wiesenbaukurs: 
# . Düten= und Reisekostenaversum des Wiesenbaulehrers und # 
« funktionirenden Kulturingenieurs 900.— 
2. Feldzulagen des Kulturgehilfen während der sech smonatlihen 
Dauer des Wiesenbankurses .. 300 
« g) für Schutz und Pflege von Privatwaldungen und speziell zur 
Anlage von Saatkämpen und Verschulungen, sowie zur berau- 
bildung von Waldkulturvorarbeitern . . 6000l-— 
i h) für Hebung der Fischzucht 3 000— 
i) für Hebung der Bienenzucht: 
a) ordentlicher Zusch. . BOOF 
b) außerordentlicher Zuschuß — 
# k) für Hebung der Geflügelzucht dem oberbayerischen Geflügelzucht- 
vereine 300 — 
1) dem Verein zur Vebung der Pferdezicht sir die —*ohlenai szucht 
ftationen. 2 000 
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