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der Kreisreserve bewilligt. Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung und
verweisen hinsichtlich der Umwandlung der 4 klassigen Realschule Deggendorf in eine 6klassige
Anstalt auf die hierüber ergangene besondere Entschließung.
5. Der Landrath hat den bisherigen Zuschuß von 3760 K für die Kreisweberschule
Passau genehmigt und dabei gebeten, derselben eine größere Unterstützung aus Staatsfonds
zukommen zu lassen. Diese Bitte wird in Erwägung gezogen werden.
Bezüglich der Töpferschule in Landshut hat der Landrath den Wunsch nach einer Re-
organisation geäußert und hiezu Staatshilfe erbeten. Die Reorganisation ist eingeleitet und
es wird die Gewährung etwaiger Centralfondszuschüsse in Erwägung gezogen werden.
Die Beschlüsse des Landrathes wegen der Errichtung einer Fachschule für Glasindustrie
in Zwiesel beziehungsweise wegen Beitragsleistung zu dieser Schule erhalten Unsere
Genehmigung.
6. Die Beschlüsse des Landrathes wegen Erhöhung des Exigenzzuschusses für die Kreis-
ackerbauschule Schönbrunn und Aufstellung eines zweiten Landwirthschaftslehrers an dieser
Schule werden genehmigt.
Dem Beschlusse des Landrathes wegen Bewilligung der Mittel zur Schaffung von
zwei Professorenstellen an der Landwirthschaftsschule Pfarrkirchen und wegen Ueberweisung
des für das Jahr 1902 erforderlichen Bedarfs auf die Kreisreserve ertheilen Wir Unsere
Genehmigung und beauftragen das K. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten die hienach veranlaßten weiteren Einleitungen zu treffen.
7. Den Beschlüssen bezüglich der Organisation des kulturtechnischen Dienstes und
bezüglich der Gewährung von Zuschüssen für die Entwässerung des Isarmooses ertheilen
Wir unter Anerkennung der hiedurch bewiesenen Fürsorge für die Landeskultur gerne Unsere
Genehmigung.
8. Dem Beschlusse des Landrathes über anderweitige Festsetzung des Gehaltes des
Direktors der Kreisirrenanstalt Deggendorf Dr. Link haben Wir bereits Unsere Genehmigung
ertheilt und verweisen Wir in dieser Beziehung auf die Entschließung des K. Staats-
ministeriums des Innern vom 19. Januar 1902.
Die Landrathsbeschlüsse über den Aufwand für genannte Anstalt erhalten hiemit Unsere
Genehmigung.
9. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes um vollständige Umgangnahme von der Nach-
zahlung der Minderleistungen des Kreises bei dem Aufwande für die gemeinsame Isarkorrektion
beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern die weiteren Erhebungen zu pflegen
und hienach dem Landrath das Erforderliche zu eröffnen.
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