Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

M aI. 505 
der Kreisreserve bewilligt. Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung und 
verweisen hinsichtlich der Umwandlung der 4 klassigen Realschule Deggendorf in eine 6klassige 
Anstalt auf die hierüber ergangene besondere Entschließung. 
5. Der Landrath hat den bisherigen Zuschuß von 3760 K für die Kreisweberschule 
Passau genehmigt und dabei gebeten, derselben eine größere Unterstützung aus Staatsfonds 
zukommen zu lassen. Diese Bitte wird in Erwägung gezogen werden. 
Bezüglich der Töpferschule in Landshut hat der Landrath den Wunsch nach einer Re- 
organisation geäußert und hiezu Staatshilfe erbeten. Die Reorganisation ist eingeleitet und 
es wird die Gewährung etwaiger Centralfondszuschüsse in Erwägung gezogen werden. 
Die Beschlüsse des Landrathes wegen der Errichtung einer Fachschule für Glasindustrie 
in Zwiesel beziehungsweise wegen Beitragsleistung zu dieser Schule erhalten Unsere 
Genehmigung. 
6. Die Beschlüsse des Landrathes wegen Erhöhung des Exigenzzuschusses für die Kreis- 
ackerbauschule Schönbrunn und Aufstellung eines zweiten Landwirthschaftslehrers an dieser 
Schule werden genehmigt. 
Dem Beschlusse des Landrathes wegen Bewilligung der Mittel zur Schaffung von 
zwei Professorenstellen an der Landwirthschaftsschule Pfarrkirchen und wegen Ueberweisung 
des für das Jahr 1902 erforderlichen Bedarfs auf die Kreisreserve ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung und beauftragen das K. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten die hienach veranlaßten weiteren Einleitungen zu treffen. 
7. Den Beschlüssen bezüglich der Organisation des kulturtechnischen Dienstes und 
bezüglich der Gewährung von Zuschüssen für die Entwässerung des Isarmooses ertheilen 
Wir unter Anerkennung der hiedurch bewiesenen Fürsorge für die Landeskultur gerne Unsere 
Genehmigung. 
8. Dem Beschlusse des Landrathes über anderweitige Festsetzung des Gehaltes des 
Direktors der Kreisirrenanstalt Deggendorf Dr. Link haben Wir bereits Unsere Genehmigung 
ertheilt und verweisen Wir in dieser Beziehung auf die Entschließung des K. Staats- 
ministeriums des Innern vom 19. Januar 1902. 
Die Landrathsbeschlüsse über den Aufwand für genannte Anstalt erhalten hiemit Unsere 
Genehmigung. 
9. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes um vollständige Umgangnahme von der Nach- 
zahlung der Minderleistungen des Kreises bei dem Aufwande für die gemeinsame Isarkorrektion 
beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern die weiteren Erhebungen zu pflegen 
und hienach dem Landrath das Erforderliche zu eröffnen. 
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