Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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10. Dem Beschlusse des Landrathes über die Bewilligung einer Unterstützung von 
5000 A. aus dem Nothstandsfonde an die Abgebrannten in Unterkreuzberg ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
11. Der Beschluß des Landrathes über die Zuwendung eines Zuschusses von 500 AM. 
zu den Kosten des gemeindlichen Arbeitsamtes in Straubing wird gerne genehmigt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und verständnißvolle Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere 
Anerkennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Linderhof, den 16. August 1902. 
Luitpold, 
Prinz von HLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Staatsrath Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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