WLL
509
Cap.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
—
III
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren:
aa) aus Centralfonds . . »L—-J
bb) aus Kreisfonds
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrer:
a) aus Centralfonds.
8) aus Kreisfonds:
1. ordentlicher Zuschuf
2. außerordentlicher Zuschuß zur Vermehrung
des Stammvermögens
3. zur Erhöhung der Pensionen des vor dem
Jahre 1896 pensionirten Lehrpersonals.
4. Zuschuß zur Deckung des Ausfalles in Folge
Aufhebung der Beitragspflicht zum Verein
aus den jeweiligen Alterszulagen.
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds 22 707.64
ec) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen-
sionirten Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und welt-
lichen Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfslehrerinnen
aus Centralfondds
„) Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten:
an) aus Centralfonds:
a) nach der in der XX. und bezw. XXII. Finanz-
periode festgesetzten Norm (210 / bezw 300 .∆C
für eine Wittwe, 130 4 bezw. 150 .4 für
eine Doppelwaise und 100 .K für eine einfache
Waise) .. 74560 MA
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896
zugegangenen Lehrerrelikten
y) für dürftige, dem lmterssizungsalter entwachsene
Lehrerwaisen . .
bb) aus Kreisfonds:
a) im Allgemeinen (in bisheriger Weise) .
OzurBestrettungdetnachälterenBewilliqungen
zu leistenden Absente
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen- und Waisenkasse
des Kreises und zwar:
a) ordentlicher Zuschuaf
6) außerordentlicher Zuschuß ..
e) Beitrag an den Privatverein zur Unterstützung beensunsihige
Schullehrer in Niederbayern .. .
101560—
81810I29
1 emi-
7644·—
3 000—
7000.—
4 800 —
2;000—
8200—
150 98
7 000—
10920—
686.—