Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

WLL 
509 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
— 
  
III 
  
  
  
  
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds . . »L—-J 
bb) aus Kreisfonds 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Centralfonds. 
8) aus Kreisfonds: 
1. ordentlicher Zuschuf 
2. außerordentlicher Zuschuß zur Vermehrung 
des Stammvermögens 
3. zur Erhöhung der Pensionen des vor dem 
Jahre 1896 pensionirten Lehrpersonals. 
4. Zuschuß zur Deckung des Ausfalles in Folge 
Aufhebung der Beitragspflicht zum Verein 
aus den jeweiligen Alterszulagen. 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds 22 707.64 
ec) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen- 
sionirten Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und welt- 
lichen Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 
aus Centralfondds 
„) Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten: 
an) aus Centralfonds: 
a) nach der in der XX. und bezw. XXII. Finanz- 
periode festgesetzten Norm (210 / bezw 300 .∆C 
für eine Wittwe, 130 4 bezw. 150 .4 für 
eine Doppelwaise und 100 .K für eine einfache 
Waise) .. 74560 MA 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 
zugegangenen Lehrerrelikten 
y) für dürftige, dem lmterssizungsalter entwachsene 
Lehrerwaisen . . 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im Allgemeinen (in bisheriger Weise) . 
OzurBestrettungdetnachälterenBewilliqungen 
zu leistenden Absente 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen- und Waisenkasse 
des Kreises und zwar: 
a) ordentlicher Zuschuaf 
6) außerordentlicher Zuschuß .. 
e) Beitrag an den Privatverein zur Unterstützung beensunsihige 
Schullehrer in Niederbayern .. . 
  
101560— 
  
81810I29 
1 emi- 
7644·— 
3 000— 
7000.— 
4 800 — 
2;000— 
  
8200— 
150 98 
7 000— 
10920— 
686.—
	        
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