Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

520 
Nr. 19373. 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
11. bis 23. November 1901. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Luitpo l J, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hauern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
11. bis 23. November 1901 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1900. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1900 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1902. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1902 
4461 034 & 49 J, wovon ein Steuerprozent auf 44610 M. 34 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1902. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Der auf den außerordentlichen Etat treffende Theil der neuen Kreisschuldotation 
zur Unterstützung der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden wurde im Kreisbudget ab- 
gesetzt. Statt dessen wird aus der durch das Staatsbudget für die XXVI. Finanzperiode
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.