Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

M AI. 549 
Nr. 19374. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 11. bis 23. November 1901. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
LuUithpold, 
von Gottes Gnaden Küniglicher Min U#n Zayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 11. bis 23. November 1901 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1900. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1900 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1902. 
Die Stenerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1902 
2 845 346 J 72 J, wovon ein Steuerprozent auf 28 453 46 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1902. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Der auf den außerordentlichen Etat treffende Theil der neuen Kreis-Schuldotation 
zur Unterstützung der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden wurde im Kreisbudget ab- 
gesetzt. Statt dessen wird aus der durch das Staatsbudget für die XXVI. Finanzperiode
	        
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