Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Nr. 19377. 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen in den 
Sitzungen vom 11. bis 26. November 1901. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Zlitpold, 
von Gottes Gnaden Rüniglicher Prin von Bayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 11. bis 26. November 1901 gepflogenen Verhandlungen Bortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1900. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1900 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1902. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1902: 4714948 M 65 J, wovon ein Steuerprozent auf 47149 48 — 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1902. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Der auf den außerordentlichen Etat treffende Theil der neuen Kreisschuldotation 
zur Unterstützung der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden wurde im Kreisbudget ab- 
997
	        
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