Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

600 
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
MA L 
III Tit. 9. Prüfungs- und Aufsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
ordentlichen und außerordentlichen Schuloffitationen .. 16 550— 
dann für Formularpapiere ... 900 
b) für die Freisschulinspektoren- 
aa) Gehalte 9 600 — 
bb) Gehaltszulagen . 840— 
cc)DtatenundRctsekostcn. 4000- 
c)fürBerweservonJnspektwnsbeztrken. . 720— 
d) für Schulvisitationen durch den Kreisschulreferenten 1 000— 
e) Pension des Kreisschulinspektors Heiß in Augsburg 3 55— 
4) Pension des Distriktsschulinspektors Sedlmayr in Kempten . — — 
) Pension des Distriktsschulinspektors Straßer in Dillingen. 3 186— 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfods 54044— — — 
bb) aus Kreisfonds 180.— 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstütz- 
ung dienstunfähig gewordener Schuleehrer: 
a)aus Centralfonds . 144 360 — 
6) aus Kreisfonds: 
1. für die bis 1879 pensionirten Schullehrer 2140.— 
2. für das seit 1880 quiescirte Schullehrerpersonal 107 422 — 
3.n zur Gewährung einer besonderen Zulage von je 
50 .K für die vor dem 1. Januar 1891 in den 
Nuhestand getretenen Lehrer, welche eine Dienstzeit 
von 30 Jahren und darüber zurückgelegt haben 1 800— 
4. zur Gewährung einer besonderen Zulage von 10% 
der Pension für die vor dem 1. Jannar 1896 
in den Ruhestand getretenen Lehrer 5 17620 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds 
29 841 K — — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten l 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen 
Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfslehreriunen aus 
Centralfonds ,. 9 150 — 
  
  
I) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersretikten: 
aa) aus Centralfonds: 
a) nach der in der XX. und bezw. XXIII. Finanz- 
periode festgesetzten Norm (240 ¾ bezw. 300 M 
für eine Wittwe, 130 4 bezw. 150 . für eine 
Doppelwaise und 100 .K für eine einfache Waise) 
94 280 KN — J 
  
 
	        
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