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IV.
Der neuen Messungsbehörde Freyung wird zugewiesen der bisher zur Messungsbehörde
Passau 1 gehörige Rentamtsbezirk Wolfstein. Von der Messungsbehörde Passau II werden
der Messungsbehörde Passau I, welcher nach Abtrennung des Rentamtsbezirkes Wolfstein
noch der Rentamtsbezirk Obernzell nebst acht Gemeinden des Rentamtsbezirkes Passau ver-
bleibt, elf weitere Gemeinden des letzteren Rentamtsbezirkes zugetheilt. Es umfaßt hienach
künftig die Messungsbehörde Passau 1 den Rentamtsbezirk Obernzell und vom Rentamts-
bezirke Passau die Gemeinden Aicha /W., Donauwetzdorf, Fürstenstein, Grubweg, Haselbach,
Hutthurn, Kellberg, Leoprechting, München, Neukirchen vW., Nirsching, Oberdiendorf,
Prag, Raßberg, Ruderting, Thyrnau, Tittling, Witzmannsberg und Wotzdorf, — die
Messungsbehörde Passau II die übrigen Gemeinden des Rentamtsbezirkes Passau, sowie vom
Rentamte Griesbach den Amtsgerichtsbezirk Griesbach.
V.
Die neue Messungsbehörde Kulmbach wird gebildet aus dem von der Messungsbehörde
Bayreuth abzutrennenden Rentamtsbezirke Kulmbach und dem von der Messungsbehörde
Kronach abzutrennenden Rentamtsbezirke Stadtsteinach.
VI.
Die neue Messungsbehörde Weißenhorn wird gebildet aus den von der Messungs-
behörde Krumbach abzutrennenden Rentamtsbezirken Weißenhorn und Illertissen.
Die vorbezeichneten Aenderungen haben vom 1. Oktober l. Is. an in Wirksamkeit zu treten.
München, den 26. August 1902.
J. V.
Staatsrath v. May.
Königlich Allerhöchste Genehmigung,
die Wahl eines Hofsekretärs Seiner Königlichen Hoheit
des Prinzen Arnulf von Gayern betreffend.
Im Namen Seiner Moajestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben allergnädigst geruht, der von Seiner
Königlichen Hoheit dem Prinzen Arnulf von
Bayern getroffenen Wahl des K. Zahl-
meisters a. D. Johann Bodensteiner zu
Höchstihrem Hofsekretär die Allerhöchste Ge-
nehmigung zu ertheilen.