Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Nr. 68331I. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußern. 
Auf die am 18. Oktober ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie von Münchberg 
nach Zell finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns 
(Bekanntmachungen vom 10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898 — Gesetz- 
und Verordnungsblatt 1892 Seite 912 ff., 1897 Seite 209 f. und 1898 Seite 327 f. —) 
Anwendung. 
München, den 15. Oktober 1902. 
Dr. Graf v. Trailsheim. 
  
Staatodienst-Nachrichten. 
— — — 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 11. Oktober ds. Is. den Staats- 
rath i. o. D. Max Ritter von Neumayr, 
seinem allerunterthänigsten Ansuchen ent- 
sprechend, vom 1. November ds. Is. an 
von der Stelle eines Staatsrathes i. o. D. 
zu entheben, unter die Staatsräthe im außer- 
ordentlichen Dienste einzureihen und zugleich 
in seiner Eigenschaft als Ministerialdirektor 
auf Grund des § 22 lit. D der IX. Bei- 
lage zur Verfassungsurkunde wegen Krankheit 
in den dauernden Ruhestand treten zu lassen, 
ferner demselben in wohlgefälliger Anerkennung 
seiner langjährigen, mit musterhafter Hingebung 
und Treue geleisteten ausgezeichneten Dienste 
den Verdienstorden vom heil. Michael I. Klasse 
zu verleihen, 
unter'm 14. Oktober ds. Is. den Ministerial- 
rath im K. Staatsministerium des Innern 
Theodor Ritter von Geib vom 1. No- 
vember ds. Is. an zum Staatsrath im ordent- 
lichen Dienste zu ernennen.
	        
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