Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

M 49. 
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser; 
haben auf Antrag des Großkanzleramtes des 
K. B. Hausritterordens vom heiligen Georg 
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
17. Oktober ds. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, den seitherigen Administrator des 
Königlichen Hausritterordens vom heiligen 
Georg, K. Rath August Meyer, dessen An- 
suchen entsprechend mit 1. November 1902 
unter huldvollster Anerkennung seiner vor- 
züglichen, treuen und eifrigen Dienstleistung 
von dieser Funktion zu entheben. 
  
— — 
Ordens- und Prädikats-Verleihungen. 
  
Im Uamen Seiner Majellät des fnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 16. Oktober 1902 dem K. 
Kämmerer, Oberstleutnant a. D. Hermann 
Ritter von Rogister, in Rücksicht auf seine 
mehr als fünfzigjährige, im Hof= und Militär- 
dienste ehrenvoll zurückgelegte Dienstzeit und 
unter'm 18. Oktober 1902 dem K. geist- 
lichen Rathe, Probst bei dem Kollegiatstifte 
an der K. Hofkirche zum hl. Kajetan und 
Hofkapellendirektor Jakob Ritter von Türk 
in München, in Rücksicht auf seine seit 50 
Jahren mit Treue und Eifer geleisteten Dienste, 
das Ehrenkrenz des Ludwigsordens, 
695 
unter'n 25 Oktober 1902 dem K. Staats- 
rathe i. o. D. und Ministerialdirektor im 
Staatsministerium des Königlichen Hauses 
und des Aeußern Dr. Karl von Mayer 
das Großkrenz des Verdienst-Ordens vom 
hl. Michael und dem K. Kämmerer, lebens- 
länglichen Reichsrathe der Krone Bayern 
und Rittmeister à I. s. der Armee, Ernst 
Grafen von Moy, den Verdienst-Orden vom 
hl. Michael II. Klasse, 
zu verleihen. 
Ferner haben Seine Königliche Hoheit 
Prinzkuitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, unter'm gleichen Datum Sich 
allergnädigst bewogen gefunden, dem K. Staats- 
rathe i. a. o. D. Kurt Freiherrn von der 
Pfordten, außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am K. Württem- 
bergischen, sowie am Großherzoglich Badischen 
und Großherzoglich Hessischen Hofe gebühren- 
frei das Prädikat „Excellenz“ zu verleihen. 
— — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
——— 
  
Im Namen Seiner Maoajestät des fänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 7. Oktober 1902 dem K. Hof- 
Offizianten Josef Traut ner und dem K. Hof- 
lakaien Johann Hager für das ihnen von 
Seiner Majestät dem Könige von Sachsen 
verliehene K. Sächsische Allgemeine Ehren- 
zeichen,
	        
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