Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

  
Geseh-und Merurdinngs-guat 
für das 
LKönigreich Bayern. 
  
51. 
München, den 22. November 1902. 
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Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 13. November 1902, die Unfallfürsorge für die nichtpragmatischen 
Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend. — Bekanntmachung vom 19. November 1902, die 
Beförderung von Leichen betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
  
—.— – 
  
  
  
Nr. 26919. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Unfallfürsorge für die nichtpragmatischen Staats- 
beamten und Staatsbediensteten betreffend. 
Im Namen Beiner Maojestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin; von GBahern, 
Regent. 
Wir finden Uns bewogen, an Stelle der §§ 44 bis 50 der Königlich Allerhöchsten 
Verordnung vom 26. Juni 1894, die Dienstverhältnisse der nichtpragmatischen Staats- 
beamten und Staatsbediensteten betreffend, (Ges.= u. V.-Bl. S. 333—336) zu ver- 
ordnen, was folgt: 
8 1. 
Nichtpragmatische Beamte und Bedienstete, welche in reichsgesetzlich der Unfallversicherung 
unterliegenden Betrieben beschäftigt sind, erhalten, wenn sie in Folge eines im Dienste 
120
	        
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