Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

59. 791 
  
  
  
Pf 
Sterilisiren. 
Für Sterilisiren eines Arzneimittels bis 200 Gramm 30 
bis 1000 Gramm. . . .50 
für größere Mengen 5 
Suppositorien, Aetzstifte, Wundstäbchen, Vaginalkugeln. 
Für die Anfertigung der Masse zu Suppositorien, Aetzstiften, Wundstabchen 
und Vaginalkugeln . .30 
Für Formen eines Stückes einschließlich Umhüllen mit Wochspopier . . 5 
Wägungen. 
Für die zur Anfertigung oder Abgabe einer Arznei nothwendigen Wägungen 
für eine bis zwei Wägungen . 5 
für drei bis vier Wägungen . .10 
für fünf und mehr Wägungen . 15 
Jede Zählung von Tropfen, von nicht für die Abgabe besonders bereiteten 
Pillen oder anderen Arzneiformen, wird wie eine Wägung berechnet. 
3. Tare der Gefäße. 
Gläser. 
Gläser, runde oder sechseckige mit enger oder weiter Oeffnung, weiße oder 
farbige kosten 
bis zu 100 Gramm Inhalt . .10 
von mehr als 100 „ bis 300 Gramm Inhat 15 
77 77 7? 300 77 77 500 77 77 25 
„ und bis zu weiteren 500 Gramm mehr . . .15 
Gläser mit eingeriebenen Glasstopfen jeder Form und Farbe kosten 
bis zu 15 Gramm Inhalt . . . 25 
von mehr als 15 „ bis zu 100 Gramm Inhalt 30 
77 77 77 100 77 7 ff 200 77 77 « 50 
77 ff ff 200 77 ff ff 500 77 " ff · 80 
Tropfgläser sind wie Gläser mit eingeriebenen Glasstöpseln zu berechnen.
	        
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