Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

800 
Auf Grund Allerhöchster Genehmigung ist die Generaldirektion der K. Posten und 
Telegraphen ermächtigt worden, vom 1. Jannar 1903 an den jeweils von Seite der 
Generaldirektion der K. Staatseisenbahnen mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Unfall- 
versicherung kommissarisch betrauten Beamten in gleicher Weise auch für ihren Verwaltungs- 
bereich als Kommissär für Unfallversicherung zu bestellen. 
Die Fertigung der von dem Kommissär ausgehenden Schriftstücke lautet in diesem Falle: 
„Im Namen der Generaldirektion der K. Bayer. Posten und Telegraphen: 
Der Kommissär." 
München, den 27. Dezember 1902. 
Dr. Graf v. CTrailsheim. 
– — —— — — — 
  
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 23. Dezember ds. Is. den Leut- 
nant im Infanterie-Leib-Regiment Alexander 
Freiherrn von Zoller zum Königlichen 
Kammerjunker, und 
unter'm 26.Dezember ds. Is. den . Kammer 
junker und Rittmeister a. D. Wilhelm Frei- 
herrn von Weinbach zum Königlichen Käm 
merer und den Leutnant im Infanterie-Leib- 
Regiment Karl Reisner Freiherrn von 
Lichtenstern zum Königlichen Kammerjunker, 
sämmtliche auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen, 
zu ernennen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.