Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Kisten sind im Eisenbahnwagen so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder herabfallen 
können, und daß die Flaschen aufrecht stehen und gegen Beschädigungen durch andere Fracht- 
stücke geschützt sind. Leicht brennbare kleinstückige oder flüssige Stoffe sind nicht in unmittel- 
barer Nähe der flüssigen Luft zu verladen. 
(2) Statt der doppelwandigen, mit Filz umkleideten Glasflaschen können andere Be- 
hälter verwendet werden, wenn sie gegen Erwärmung so geschützt sind, daß sie nicht be- 
schlagen oder bereisfen. Diese Behälter brauchen, wenn sie fest genug sind und sicher stehen, 
nicht von Drahtkörben oder dergleichen umschlossen zu sein. Im übrigen finden die Vor- 
schriften des Abs. 1 sinngemäße Anwendung. 
3. Die seitherige Nr. XLIVa erhält die Ueberschrift XIIV b. 
4. Vorstehende Aenderungen treten sofort in Kraft. 
München, den 22. März 1903. 
In Vertretung: 
Staatsrat von Mayer. 
  
  
Nr. 21741I. 
Bekanntmachung, Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen betreffend. 
Kl. Staatsministerinm des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann K. Kriegsministerium. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. März 1903 (Reichs-Gesetz- 
blatt 1903 Seite 41) verfügte Abänderung der Militär Transport-Ordnung hat auch für 
die Bayerischen Eisenbahnen zu gelten. 
München, den 27. März 1903. 
In Vertretung: 
Staatsrat v. Mayer. 
mit Allerhöchstem Signate vom 23. März 
1903 vom 1. Januar 1903 an den K. 
Hofbauingenieur Franz Kaver Haindl zum 
Frhr. v. IAsch. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
  
  
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 20. März 1903 den K. Kammer= 
junker, Hauptmann und Batteriechef im 
10. Feld-Artillerie-Regiment Hermann von 
Schleich auf sein alleruntertänigstes An- 
suchen zum Königlichen Kämmerer zu ernennen, 
K. Hofbauinspektor zu befördern. 
Ordens- und Titel-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
	        
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