Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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3. Bei Aufstellung des Etats der Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern für 
das Jahr 1904 sind die Mittel vorzusehen, welche erforderlich sind, damit der Unterricht 
in der Religionslehre an der Kreislehrerinnenbildungsanstalt in der durch die Lehrordnung 
vorgeschriebenen Stundenzahl erteilt werden könne. 
4. Die Erhöhung des Funktionsbezugs für den Konservator des Kreislehrmittelmagazins 
von 1920 & auf 2280 J—N ist genehm. 
Wir genehmigen ferner gerne die Bereitstellung einer Summe von 1500 x zur 
Errichtung eines Handfertigkeitsunterrichtskurses für oberbayerische Lehrer. 
5. Der Beschluß des Landrats, wonach der regulativmäßige Gehaltsbezug des Gesang- 
und Musiklehrers am Progymnasium Schäftlarn einschließlich der Folgen der Pensions- 
berechtigung vorbehaltlich eines seitens der Anstalt zu leistenden bestimmten Zuschusses auf 
Kreisfonds übernommen wurde, ist Uns gleichfalls genehm. 
In Ansehung des wiederholten Antrages wegen Uebernahme des Bedarfs der Pro- 
gymnasien Ingolstadt und Rosenheim auf Staatsfonds wird auf die bezügliche Entscheidung 
in den Landratsabschieden der letzten Jahre Bezug genommen. 
6. Der Landrat hat dem Antrage der Regierung gemäß beschlossen, den von der Stadt- 
gemeinde München für die vierte Kreisrealschule angebotenen Bauplatz an der Ecke der 
Agnes= und Arcisstraße (circa 1⅛ Tagwerk mit 3409 am) anzunehmen, den Neubau 
im Frühjahre 1903 unter Verwendung des angesammelten Baufonds von 369 646 JN und 
unter allgemeiner Zugrundlegung des Bauprogramms der Maria-Theresia-Kreisrealschule zu 
beginnen, sowie den ständigen Landratsausschuß mit Vollmacht zur Vertretung des Landrats 
bezüglich der gesetzlichen Begutachtung des Bauprogramms, der Pläne und Kostenvoranschläge 
auszustatten. Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. Die Kreisregierung 
ist beauftragt, die technischen Elaborate herstellen zu lassen und nach gutachtlicher Einvernahme 
des Landratsausschusses Unserer Genehmigung zu unterbreiten. 
Der Landrat hat beschlossen, dem Rektor der Maria-Theresia-Kreisrealschule in München 
Joseph Baur eine persönliche pragmatische Zulage von 540 — zu bewilligen und die Heizer- 
stelle dieser Anstalt in eine statusmäßige Dienerstelle umzuwandeln. Diesem Beschlusse erteilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
Der Landrat hat die Vorlage der Regierung über die Verbesserung der Verhältnisse 
des Lehrpersonals der Realschulen nach Maßgabe der Entschließung des Staatsministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 31. Oktober 1902 Nr. 20063 
angenommen. Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
Von der Bitte des Landrats, die Reformbestrebungen auf Herstellung eines gemein- 
samen Unterbaues im Lehrplane für die Mittelschulen, jedoch unter Vermeidung finanzieller 
Belastung des Kreises, wohlwollend zu prüfen, wurde Kenntnis genommen. 
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