Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M I8S8. 199 
8. Der Beschluß des Landrats hinsichtlich der künftigen Leistungen des Kreises zu den 
Kosten der gemeinsamen Isarkorrektion sowie bezüglich der Unterhaltung der Korrektions= 
bauten ist genehm. 
9. Die auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüsse des Landrats werden genehmigt. 
10. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 21. April 1903. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Proebst. 
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