Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M IS. 213 
Abschied für den Landrat der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
10. bis 22. November 1902. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Rüniglicher Minz von Bayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
10. bis 22. November 1902 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1901. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1901 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1903. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1903: 
4746 124 + 18 J, wovon ein Steuerprozent auf 47461 & 24 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1903. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Den Beschlüssen des Landrats über die Unterstützung der Gemeinden aus Staats- 
und Kreisfonds zur Aufbringung der nach Art. 7 und 13 des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli 1902 neugeregelten und erhöhten Personalbedarfs für die Volksschulen im Jahre 
1903 haben Wir inhaltlich der Entschließung des Staatsministeriums des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 22. Dezember 1902 Nr. 25612 Unsere Ge- 
nehmigung bereits erteilt.
	        
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