Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Auch den übrigen zu den Ausgaben für Wohltätigkeit gefaßten Beschlüssen sowie dem 
Beschlusse über Aenderung der Satzung der Rettungsanstalt Burglengenfeld und über die 
Verwendung der Renten des Maximilianskreishilfsfonds erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
8. Schließlich genehmigen Wir die auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen 
Willigungen des Landrats. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 21. April 1903. 
Luitpold, 
Prinz von GBayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Proebst.
	        
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