Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
  
  
  
  
M 18. 257 
Festgesetzter 
Kap. Vortrag Betrag 
A 4 
1 4 Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 
und Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Julr 10 2 d 
  
St 
6 
9 
10 
11 
12 
  
  
bisherigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer- 
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen 
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für 
Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 100000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks— 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6 a der Kreis= Aus- 
gaben 
Finanzgesetzlicher Jusch zur Durchführung des Schuibebarscese e 
vom 28. Juli 1902 
(Art. 16 ½0 2 2 Ziff. 4des angeführten Gesetzes. 
Dienstalters-Zulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der 
zum Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — 
Kap. 1II § 1 Tit. 3 der Kreis-Ausgaben. 450 000 4 — 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden 
sind — 4+ — 
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrter 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters- 
zulagen im Pensionsfalle 21 366 K+& — J 
) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 pensionierten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 
Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 .C bzw. 300 . für eine Witwe, 130 +M bzw. 150-4 
für eine Doppelwaise und 100 K für eine einfache Waise) 
95 990 +& — J 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrerrelikten . 
c)fmdurfttgedem Unterptutzungsaltex entwachsene Lehrerwaisen 
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten währem der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 
233 60302 
85 856,15 
1 
280 000 — 
86 410— 
* 800— 
000— 
2 0000— 
1 7105— 
1 500 
  
Summe 8 3 56 
Summe Kap.1 A 56 
  
965 100490 
966 330/|23 
  
44
	        
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