M 18. 257
Festgesetzter
Kap. Vortrag Betrag
A 4
1 4 Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff.
und Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Julr 10 2 d
St
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9
10
11
12
bisherigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer-
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für
Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 100000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks—
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6 a der Kreis= Aus-
gaben
Finanzgesetzlicher Jusch zur Durchführung des Schuibebarscese e
vom 28. Juli 1902
(Art. 16 ½0 2 2 Ziff. 4des angeführten Gesetzes.
Dienstalters-Zulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der
zum Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse —
Kap. 1II § 1 Tit. 3 der Kreis-Ausgaben. 450 000 4 —
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden
sind — 4+ —
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrter
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters-
zulagen im Pensionsfalle 21 366 K+& — J
) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 pensionierten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen,
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen
Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten:
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten
Norm (240 .C bzw. 300 . für eine Witwe, 130 +M bzw. 150-4
für eine Doppelwaise und 100 K für eine einfache Waise)
95 990 +& — J
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrerrelikten .
c)fmdurfttgedem Unterptutzungsaltex entwachsene Lehrerwaisen
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten währem der
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit
233 60302
85 856,15
1
280 000 —
86 410—
* 800—
000—
2 0000—
1 7105—
1 500
Summe 8 3 56
Summe Kap.1 A 56
965 100490
966 330/|23
44