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· Festgesetzter
Kap.8 Vortrag Betrag
12 Gewerblich-technische Schulen.
1| Für die Kreisrealschule in Nürnberg, beziehungsweise für die damit
verbundene gewerbliche Fortbildungsschule 136|80
2) Für die Realschule in Ansbach . 515—
3Für die Realschule in Gunzenhausen 108|39
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1
Summe 8
Volksschulen.
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Jun-
dationsbeiträhe . . .
Leistungen für ständige Bauausgaben
Kreisschuldotation und zwar:
a) seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatio
b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden.
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Ausbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10 000 Einwohnen.
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetze
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziffer 4 des angeführten
Gesetzes)
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse: 430 162 4 01 .
a) Zuschuße an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützug
dienstunfähig gewordener Schullehrer
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle 23097. 4 — „
J%) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen,
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen
Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten:
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten
Norm 6G#10 &¾ bezw. 300 .4 für eine Witwe, 130 4 bezw.
150 .∆ für eine Doppelwaise und 100 für eine einfache
Waisee 110210 +M — J
2 766/19
30 382
130
90 912
77.800
198 990
342 085/8
210 000
107 840
6 800