288
*
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
——
mrm.
—
II. Abschnitt.
Krei 3— Einnahmen.
Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und
Bildung.
Lateinschulen.
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilliguugen beruhende Fundatians-
beiträüge . .
Aus der Kreisschuldotation
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrerrelikten
I
—
1
###
I—
—
St’
Summe § 1
Gewerblich-technische Schulen .....
Summe § 2
Volksschulen.
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilgungen bernhenden Fun.
dationsbeiträge .
Leistungen für ständige Bauausgaben
a) Budgetmäßige Kreisschuldotation
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Stul
lasten überbürdeten Gemeinden
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs.3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, dee lakzerun
Beilräge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatssonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10000 Einwohnern
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarsfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreis Ausgaben —
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1002 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten
Gesetzes)
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III
8 I Tit 3 der Rreis-Ausgaben 592111.4t 67
—
1—
"r%%
#—
+
111
— — — — — — — — — —
250 581|61
170 31
17 433|86
10464 5—
1
rm h
712900.10
:3200 000—