Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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* 
Tit. 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
—— 
  
  
  
  
  
mrm. 
— 
  
II. Abschnitt. 
Krei 3— Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
Lateinschulen. 
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilliguugen beruhende Fundatians- 
beiträüge . . 
Aus der Kreisschuldotation 
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrerrelikten 
  
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1 
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St’ 
  
Summe § 1 
Gewerblich-technische Schulen ..... 
Summe § 2 
Volksschulen. 
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilgungen bernhenden Fun. 
dationsbeiträge . 
Leistungen für ständige Bauausgaben 
a) Budgetmäßige Kreisschuldotation 
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Stul 
lasten überbürdeten Gemeinden 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs.3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, dee lakzerun 
Beilräge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatssonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10000 Einwohnern 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarsfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreis Ausgaben — 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1002 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten 
Gesetzes) 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III 
8 I Tit 3 der Rreis-Ausgaben 592111.4t 67 
  
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