Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Nr. 9476. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank in München wurde die Genehmigung 
erteilt, nachstehende zu 3 ½ % verzinsliche verlosbare Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber 
im Gesamtbetrag von 12 Millionen Mark in den Verkehr zu bringen: 
3000 Stück lir. K à 2000 Nr. 193001 — 196000 = 6000000, 
4000 „ „ L à 1000 „ 326001 — 330000 = —W 4000 000, 
2000 „ „ M à5 J 500 „ 12900 1 — 131000 = MA 1000000, 
4000 „ „ NA J 200 „ 212001 — 216000 = 800 0#0, 
2000 „ „ O à J 100 „ 164001 — 166000 = W 200000, 
15000 Stück Summe: 12000 .000. 
München, den 28. April 1903. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
  
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Nr. 18012. 
Bekanntmachung, die Unfallfürsorge für Gefangene betreffend. 
K. Staatsministerien der Instiz, des Innern und der Finanzen. 
Unter Bezugnahme auf den § 3 der K. Verordnung vom 31. Jannar 1902 über 
den Vollzug des Gesetzes vom 30. Juni 1900, die Unfallfürsorge für Gefangene betreffend 
(Gesetz= und Verordnungsblatt 1902 S. 59) wird hiermit folgendes bekannt gemacht. 
1. Für die Ausführungsbehörde wurden bestimmt: 
vom Staatsministerium des Innern 
zum Beisitzer der Regierungsrat Schödtl, zu dessen Stellvertreter der Regierungsrat Loritz, 
beide bei der Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern; 
vom Staatsministerium der Finanzen 
zum Beisitzer der Regierungsrat Or. Deybeck, zu dessen Stellvertrcter der Regierungsrat 
Frommel, beide bei der Regierung, Kammer der Finanzen, von Oberbayern. 
2. Für die Beschwerdestelle wurden bestimmt: 
vom Staatsministerium der Instiz 
zum Vorsitzenden der Ministerialrat Baumgärtl, zu dessen Stellvertreter der Ministerialrat 
Heinzelmann, beide im Staatsministerium der Iunstiz;
	        
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