Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Pseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
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M 24. 
München, den 29. Mai 1903. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 20. Mai 1903, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber durch die Stadt- 
emeinde Würzburg betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Mai 1903, Ausgabe von Schuldverschrei- 
ungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Münchberg betreffend. — Bekanntmachung vom 
25. Mai 1903, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Neustadt a. d. H. 
betreffend. — Bekanntmachung vom 25. Mai 1903, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber 
durch die Stadtgemeinde Nürnberg betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder 
Dekorationen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme eines fremden Titels. — Auszug aus 
der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
Nr. 11534. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Würzburg betreffend. 
fl. Staatsministerinm des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Birgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Würzburg auf Grund der Beschlüsse 
der gemeindlichen Kollegien vom 9., 23., 30. April und 1. Mai ds. Is. und des staats- 
aufsichtlichen Bescheides der K. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des 
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