Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
sehund Verudunzshuat 
für das 
Königreich Bayern. 
  
MÆ 5. 
München, den 16. Februar 1903. 
  
  
  
  
Inhaltt: 
Bekauntmachung vom 5. Februar 1903, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 9. Februar 1903, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern 
betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Titel und Rang Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adels Matrikel des Königreiches. 
  
Nr. 2336. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung zur Ausgabe einer 
neuen Serie (Nr. XXXII) mit 3⅛ %% verzinslicher, jederzeit kündbarer und im Laufe von 
längstens 55½ Jahren im Wege der Kündigung, Verlosung oder des Rückkaufs einzu- 
lösender Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Betrag von 10 Millionen Mark, ein- 
geteilt in Stücke zu 5 000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 J4, erteilt. 
München, den 5. Februar 1903. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
	        
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