Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M 38. 476 
Für die tierärztliche Feststellung der Geflügelcholera sind ausschlaggebend 
1. die mikroskopische Untersuchung auf das Vorhandensein des charakteristischen 
Krankheitserregers und 
2. die Blutimpfung auf ältere Tauben. 
B. Belehrung über die Hühnerpest. 
Die Hühnerpest ist eine in ihren Merkmalen der Geflügelcholera zwar verwandte und 
mindestens ebenso gefährliche, aber nicht durch denselben Erreger hervorgerufene Geflügelseuche. 
Der Ansteckungsstoff ist im Blute sowie im Kote und Nasenschleim enthalten, aber seinem 
Wesen nach bisher noch nicht festgestellt. Die Seuche führt in wenigen Tagen zum Tode 
und kann in kurzer Zeit ganze Hühnerbestände vernichten. Die Verbreitung der Krankheit 
erfolgt durch die Abgänge (Kot, Nasenschleim) kranker, durch das Blut und die Eingeweide 
notgeschlachteter sowie durch die Kadaver verendeter oder notgeschlachteter Tiere. 
Die Seuche äußert sich durch Nachlassen der Munterkeit der Tiere, Sträuben des 
Gefieders, Schlafsucht und Lähmungserscheinungen. Außerdem sind vielfach Rötung und 
Schwellung der Augenbindehaut zu beobachten. — Der Tod tritt gewöhnlich in 2 bis 
4 Tagen nach erfolgter Ansteckung, selten später ein. 
Bei der Sektion findet man Schleim in den Nasenhöhlen und in der Rachenhöhle, Trübung 
der Leber, Blutungen in den Schleimhäuten der Verdauungsorgane, der Luftwege und des Ei- 
leiters, unter der Herzüberkleidung und in der die Leibeshöhle auskleidenden Haut. Außerdem 
können Rötung und Schwellung der Augenbindehaut, oberflächliche Rötungen der Dünndarmschleim- 
haut, Trübung des Herzbeutels, Flüssigkeitsansammlungen im Herzbeutel und in der Bauch- 
höhle, wässerige Ergießungen unter die Haut des Kopfes, Halses und der Brust, ausnahms- 
weise auch eine Entzündung der Lungen sowie der die Leibeshöhle auskleidenden Haut bestehen. 
Die Hühnerpest hat mit der Geflügelcholera das seuchenartige Auftreten, den rasch tötlichen 
Verlauf und die Erscheinung von Fieber, Schwäche und Schlafsucht gemein. Jedoch führt 
die Hühnerpest gewöhnlich nicht so rasch zum Tode wie die Geflügelcholera, an welcher die 
Tiere nach 1 bis 3 tägigem Kranksein, nicht selten aber auch ganz plötzlich sterben. Die 
Hühnerpest ergreift vom Hausgeflügel vorwiegend die Hühner, während von der Geflügel- 
cholera auch anderes Geflügel, namentlich Gänse, Enten und Tauben befallen werden. 
Die Geflügelcholera ist ferner durch das Auftreten eines Durchfalls während des Ver- 
laufs der Krankheit und durch dunkelrote Färbung des Darmes, besonders des Dünndarmes 
(Darmentzündung) nach dem Tode gekennzeichnet. Außer der Darmentzündung kann eine 
Entzündung der Lungen und des Herzbeutels bestehen. Ferner finden sich im Blute der 
an Geflügelcholera erkrankten Tiere die dieser Krankheit eigenen Bakterien, welche mikro- 
skopisch und durch Züchtung unschwer nachweisbar sind. Endlich läßt sich die Geslugelcholer
	        
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