Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewer 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
ungen zurichten sind, 
Bemerkungen. 
  
Ballastmeister, 
Maschinenführer, 
Wehrmeister, 
Maschinenmeistergehilfen, 
Schiffbrückenaufseher, 
Schiffbrückenwärter, 
Schloßausseher, 
Obersteuermann, 
Brückenaufseher, 
Polizeisergeant, 
Hafenpflanzungsaufseher, 
Dünenaufseher, 
Leuchtfeuerwärter, 
Feuerwärter, 
Kranmeister, 
Buhnen= und Pflanzungsaufseher, 
Maschinenwärter, 
Brückenmatrosen, 
Schleusenmeistergehilfen, 
Buschwärter, 
Pflanzungsaufseher, 
Stakmeister, 
Brückenaufzieher, 
Brückenwärter. 
  
Ruhrschiffahrts= und Ruhr- 
hafen-Berwaltung: 
Hafenrentmeister, 
Hafenkassenassistent, 
Hafenausseher, 
Strommeister, 
Hafenpolizeisergeant, 
PHafenwächter, 
Brückenaufseher. 
  
  
  
mindestens zur 
Hälfte. 
Die betreffenden Regie- 
rungspräsidenten, so- 
wie die Ministerial-, 
Militär= und Bau- 
Kommission zu Ber- 
lin. 
Im Bereiche der 
Weichsel-, Oder-, 
Elb-, Weser= und 
Rheinstrom-Bauver- 
waltungen, sowie der 
Dortmund — Ems- 
Kanalverwaltung 
sind Bewerbungen an 
die Chefs derselben 
zu richten. 
Regierungspräsident zu 
Düsseldorf. 
  
Die Stelle des Hafeurent- 
meisters ist für dle aus 
dem Militärstande her- 
vorgegangenen Beamten 
in gleicher Weise wie für 
die aus dem Zivilstande 
hervorgegangenen er- 
reichbar, wenn sie die er- 
forderliche Befähigung 
besitzen.
	        
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