Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den f#- Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
22. Zentralstelle für öffentliche Gesund- 
heitspflege in Dresden: 
* Bureauassistent. 
Untersuchungsanstalt für Nahrungs= 
und Genußmittel und Gebrauchs- 
gegenstände bei dem Hygienischen In- 
stitute der Universität Leipzig: 
Expedient. 
Tierärztliche Hochschule sowie Phy- 
siologisch-chemische Versuchsstation und 
Physiologisches Inftitut: 
Wärter, 
Zivilvorschmieder. 
Staatliche Schlachtviehversicherung: 
Expedienten, 
* Bureauassistenten, 
* Sekretäre, 
* Obersekretär. 
Akademie der bildenden Künste zu 
Dresden: 
Maschinist, 
Kastellan, 
Expedient, 
* Sekretär, zugleich Kassierer. 
Landes-Heil- und PflegAnstalten, 
Landes-Blindenanstalt, Landes-Er- 
zichungsanstalten für schwachsinnige 
und für sittlich gefährdete Kinder, 
Landes-Straf= und Korrektions-An- 
stalten, nebst zugehörigen Oekonomien: 
Hausdienstbeamte-), insoweits olche 
nicht gelernte Handwerker sein 
müssen, 
Aufseher bei den Straf= und Kor- 
rektionsanstalten-#), 
23. 
24. 
25. 
26. 
* Oberaufseher bei den Straf= und 
Korrektionsanstalten, 
Expedienten, 
* Bureauassistenten, 
Sekretäre. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
aö Hälfte. 
abwechselnd. 
— Ò 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
  
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. 
Ministerium des In- 
nern, II. Abteilung. 
Ministerium des In- 
nern, II. Abteilung. 
Ministerium des In- 
nern, II. Abteilung. 
Ministerium des In- 
nern, II. Abteilung. 
  
Direktionen und Ver- 
waltungen der Lan- 
desanstalten. 
  
Ministerium des In- 
nern, IV. Abteilung. 
  
1) Unter Hausdienst- 
beamten werden alle 
unteren Beamten rer- 
standen, die nicht zum 
Bureau-, Aussichts= oder 
elegerdienste gehören. 
+##) Ausgenommen bleiben 
die Stellen. bei denen 
Handwerks- oder sonstige 
technische Kenntnisse er- 
forderlich sind.
	        
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